Gebührentarif
§ 6 Friedhofsgebührenordnung
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:
1. Reihengrabstätten
a) für Personen über 5 Jahre
für 30 Jahre: 650,00 €
b) für Kinder bis 5 Jahre
für 20 Jahre: 200,00 €
c) Rasenreihengrab
für 30 Jahre: 2300,00 €
2. Wahlgrabstätten
a) für 30 Jahre - je Grabstelle - : 1020,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung 34,00 €
c) Rasenwahlgrab - je Grabstelle - : 2670,00 €
d) für jedes Jahr der Verlängerung 89,00 €
3. Urnenreihengrabstätten
a) für 20 Jahre: 510,00 €
b) Urnenrasenreihengrab 1610,00 €
4. Urnenwahlgrabstätten
a) für 20 Jahre - je Grabstätte -: 600,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung 30,00 €
c) Urnenrasenwahlgrab - je Grabstelle - 1700,00 €
d) für jedes Jahr der Verlängerung 85,00 €
5. Zusätzliche Bestattung einer Urne in einer belegten Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte gemäß § 11 Absatz 5 der Friedhofsordnung:
a. eine Gebühr gemäß Nummer 6 zur Anpassung an die neue Ruhezeit und
b. eine Gebühr gemäß Abschnitt II. Nummer 2.
6. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten (gem. § 13 Absatz
2 FO) ist für jedes Jahr, um das das Nutzungsrecht verlängert wird, eine Gebühr nach Nummer 2b)
bzw. d) oder einer Gebühr nach Nummer 4b) bzw. d) zu entrichten.
Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren
möglich.
Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die
gesamte Nutzungszeit im Voraus erworben.
II. Gebühren für die Bestattung:
Für das Ausheben und Verfüllen der Gruft, Abräumen der Kränze und der überflüssigen Erde:
1. für eine Erdbestattung:
a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 135,00 €
b) bei Verstorbenen ab dem 6. Lebensjahr 450,00 €
2. für eine Urnenbestattung: 180,00 €
III. Verwaltungsgebühren:
1. Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines stehenden Grabmals 20,00 €
2. Standsicherheitsprüfung je Jahr 3,00 €
3. Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines liegenden Grabmals 20,00 €
4. Prüfung der Anzeige bei Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften 20,00 €
IV. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle:
Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle je Trauerfeier 250,00 €
V. Gebühren für Umbettungen:
1. Gebühr für die Ausgrabung einer Leiche 600,00 €
2. Gebühren für die Ausgrabung einer Asche 200,00 €
1. Reihengrabstätten
a) für Personen über 5 Jahre
für 30 Jahre: 650,00 €
b) für Kinder bis 5 Jahre
für 20 Jahre: 200,00 €
c) Rasenreihengrab
für 30 Jahre: 2300,00 €
2. Wahlgrabstätten
a) für 30 Jahre - je Grabstelle - : 1020,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung 34,00 €
c) Rasenwahlgrab - je Grabstelle - : 2670,00 €
d) für jedes Jahr der Verlängerung 89,00 €
3. Urnenreihengrabstätten
a) für 20 Jahre: 510,00 €
b) Urnenrasenreihengrab 1610,00 €
4. Urnenwahlgrabstätten
a) für 20 Jahre - je Grabstätte -: 600,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung 30,00 €
c) Urnenrasenwahlgrab - je Grabstelle - 1700,00 €
d) für jedes Jahr der Verlängerung 85,00 €
5. Zusätzliche Bestattung einer Urne in einer belegten Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte gemäß § 11 Absatz 5 der Friedhofsordnung:
a. eine Gebühr gemäß Nummer 6 zur Anpassung an die neue Ruhezeit und
b. eine Gebühr gemäß Abschnitt II. Nummer 2.
6. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten (gem. § 13 Absatz
2 FO) ist für jedes Jahr, um das das Nutzungsrecht verlängert wird, eine Gebühr nach Nummer 2b)
bzw. d) oder einer Gebühr nach Nummer 4b) bzw. d) zu entrichten.
Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren
möglich.
Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die
gesamte Nutzungszeit im Voraus erworben.
II. Gebühren für die Bestattung:
Für das Ausheben und Verfüllen der Gruft, Abräumen der Kränze und der überflüssigen Erde:
1. für eine Erdbestattung:
a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 135,00 €
b) bei Verstorbenen ab dem 6. Lebensjahr 450,00 €
2. für eine Urnenbestattung: 180,00 €
III. Verwaltungsgebühren:
1. Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines stehenden Grabmals 20,00 €
2. Standsicherheitsprüfung je Jahr 3,00 €
3. Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines liegenden Grabmals 20,00 €
4. Prüfung der Anzeige bei Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften 20,00 €
IV. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle:
Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle je Trauerfeier 250,00 €
V. Gebühren für Umbettungen:
1. Gebühr für die Ausgrabung einer Leiche 600,00 €
2. Gebühren für die Ausgrabung einer Asche 200,00 €